Luxemburg
Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden?
Außerorts ganzjährig
Verkaufszeiten: ganzjährig
Gesetzliche Regelungen:
Es gigt zur Zeit keine gültige Rechtsvorschrift über die Klassifizierung von Feuerwerkskörpern. Allerdings gibt es für die Lagerung und den Verkaufsraum strenge Vorschriften.
Der Rest sind Richtlinien und besteht aus einer
1 : 1 Kopie vom Bundesgesetzblatt(altes Deutsche Kl. II Gesetz), Jahrgang 1991, Teil 1, Seite 196 und folgende.
Klassifizierung:
Keine, bzw. nur Richtlinien die sich im starken Maße an der Deutschen Regelung anlehnen.
Sicherheitsabstände: Entsprechend der Gebrauchsanweisung
Sonstiges:
Zum Erwerb und Abbrennen von Feuerwerk muß man volljährig (18 Jahre) sein.
In Luxemburg gibt es keine Ausbildungsstelle für Grossfeuerwerker. Man ist also auf eine Ausbildung in Deutschland (§ 20 SprengG) oder Frankreich (Certificat K4) angewiesen. In Luxemburg werden alle innerhalb der EU gültigen Befähigungsscheine anerkannt.
RE: Feuerwerk in anderen Ländern
in Sicherheit 22.08.2009 13:02von Feuerwerkmuseum • 26 Beiträge
Österreich
Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden ?
Außerhalb des Ortsgebietes ganzjährig ansonsten: 31.12
Verkaufszeiten:
Der Verkauf ist ganzjährig zulässig
Gesetzliche Regelungen:
Pyrotechnikgesetz von 1974, inkl. Lagerverordnung
Quelle
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/
http://www.pyroverband.at
Klassifizierung:
Klasse I: Feuerwerksscherzartikel, Feuerwerksspielwaren:
Pyrotechnische Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht von nicht mehr als 3 g.
Klasse II: Kleinfeuerwerk:
Pyrotechnische Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht von mehr als 3 g bis 50 g.
Klasse III: Mittelfeuerwerk:
Pyrotechnische Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht von mehr als 50 g bis 250 g.
Klasse IV: Großfeuerwerk:
Pyrotechnische Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht von mehr als 250 g.
Sicherheitsabstände: Keine gesetzlichen Regelungen. Empfehlung ähnlich der dt. SprengVwV
Sonstiges: Gegenstände der Klasse I die einen Pfeifsatz oder die als Knallsatz mehr als 0,5 g
Nitrozellulose (in Form von Kollodiumwolle oder Kollodiumwatte), oder 2,5 mg
Knallsilber (Silber-Fulminat), oder 7,5 mg Phosphor-Chlorat-Gemenge oder andere als
diese angeführten Knallsätze enthalten sind verboten.
Klasse II: Erwerb Mindestalter 18 Jahre. Maximale Lautstärke 120 dB (A).
Klasse I und II darf ausserhalb des Ortsgebietes ganzjährig geschossen werden.
Für Klasse III und IV ist eine Bewilligung zum Kauf notwendig, wobei nur bei der
Bewilligung für die Klasse IV der Nachweis der Fachkenntnisse gesetzlich gefordert
wird.
FWK´s der Klasse III mit einer Steighöhe von mehr als 100 m sind verboten. Ebenso
FWK´s der Klasse IV mit einer Steighöhe von mehr als 200 m.
RE: Feuerwerk in anderen Ländern
in Sicherheit 22.08.2009 13:04von Feuerwerkmuseum • 26 Beiträge
Schweiz
Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden ?
01.08. Und 31.12.
Zusätzlich und je nach Kanton an besonderen Tagen wie Funkensonntag, Fasching, usw. Grundsätzlich darf Feuerwerk auch von Privatpersonen das ganze Jahr über gezündet werden, sofern die entsprechende Bewilligung vorliegt.
Verkaufszeiten:
Wird von den einzelnen Kantonen festgelegt. Reicht von einem Tagen vorher bis ganzjährig. Für die Ganzjahres-Verkaufsbewilligung wird eine Bewilligung der Gemeinde gebraucht, für die Lagerung, die Bewilligung der kantonalen Sicherheitspolizei und des kantonalen Feuerschutzamtes. Ohne bewilligtes Lager, erhält man keine Ganzjahres-Verkaufsbewilligung.
Gesetzliche Regelungen:
Eidgen. Sprengstoffgesetz von 1977 und Eidg. Sprengstoffverordnung
Quelle
http://www.feuerwerk-pur.ch
Klassifizierung:
Pyrotechnische Gegenstände werden unterschieden nach:
a) Pyrotechnische Gegenstände zu gewerblichen Zwecken. Pyrotechnische Gegenstände zu gewerblichen Zwecken sind solche, die zu industriellen, technischen oder landwirtschaftlichen Zwecken bestimmt sind.
b) Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken.
Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken umfassen alle Feuerwerkskörper. Sie werden in vier Kategorien eingeteilt.
c) Pyrotechnische Gegenstände zur Erzeugung giftiger Gase, Nebel oder Stäube
bei Punkt b gibt es zwei Unterklassen:
kleine Feuerwerkskörper: Knallsatz nicht mehr als 10 Gramm
große Feuerwerkskörper: Kaliber größer 50 mm oder einem Gesamtgewicht aller Sätze von mehr als 75 Gramm
Diese werden wiederum in Kategorien eingeteilt
Kategorien:
Kategorie I (Pyrotechnische Spielwaren)
Einen pyrotechnischen Satz aufweisende Gegenstände mit sehr geringem Gefährdungspotential, einschliesslich solche, die zur Verwendung in Gebäuden vorgesehen sind. Die Gesamtmasse aller Sätze darf nicht mehr als 3 Gramm betragen.
Kategorie II
Feuerwerkskörper mit geringfügigem Gefährdungspotential zur Verwendung in kleinen offenen Bereichen im Freien. Die Gesamtmenge aller Sätze darf in einem einzelnen Gegenstand - mit Ausnahme der Vulkane, Fontänen und bengalischen Lichter - nicht mehr als 75 Gramm betragen, das Kaliber nicht mehr als 50 mm. Die Anteile Schwarzpulver, Nitratsätze,Perchlorat/Metallsätze sind wieder begrenzt und klar definiert.
Kategorie III (Dürfen nicht an Personen unter 18 Jahre abgegeben werden)
Feuerwerkskörper mit erhöhtem Gefährdungspotential zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien. Die Gesamtmasse aller Sätze darf in einem einzelnen Gegenstand - mit Ausnahme der Vulkane, Fontänen und bengalischer Lichter - nicht mehr als 500 Gramm betragen. Die Gesamtmasse aller Sätze darf bei Kombinationen und Feuerwerksbatterien nicht mehr als 1500 Gramm, bei Wasserfällen nicht mehr als 2000 Gramm betragen. Wobei die Anteile Schwarzpulver, Nitratsätze,Perchlorat/Metallsätze wieder begrenzt und klar definiert sind.
Kategorie IV (Dürfen nur an besonders instruierte Personen ab 18 Jahre abgegeben werden)
Feuerwerkskörper mit erheblichem Gefährdungspotential, die nicht in den Detailhandel gebracht werden dürfen.
Verboten ist alles bodenknallende Feuerwerk größer als Ladycracker (Länge höchstens 22 mm und Durchmesser höchstens 3 mm)
Grosse Feuerwerkskörper müssen mit dem Verweis "Grosser Feuerwerkskörper - Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden" gekennzeichnet sein
Sicherheitsabstände:
Kaliber (Millimeter) Distanz A (*) (Meter) Distanz B (*) (Meter) Distanz C (*) (Meter)
75-------------------------- 40--------------------------- 60------------------------100
100--------------------------50----------------------------80------------------------100
125--------------------------60----------------------------90----------------------- 120
150--------------------------90----------------------------140-----------------------150
200-------------------------100----------------------------150-----------------------180
(*) A Abschussplatz mit schützenden Hindernissen
(*) B Abschussplatz ohne schützende Hindernisse
(*) C Normale Sicherheitsdistanz bei angenommen kleinem Restrisiko
Für die größten Raketen von Weco, Nico oder Zink gelten 20 Meter als ausreichend. Ein diesbezügliches Gesetz gibt es nicht. Es handelt sich um einen Richtwert, der nicht auf allen grossen Raketen aufgedruckt ist.
Sonstiges:
Staatlich geprüfte Kurse oder Prüfungen gibt es in der Schweiz nicht. Gelegentlich werden solche von Firmen angeboten. Das Verkaufsprotokoll für Artikel der Kategorie IV, mit dem lediglich der Käufer bestätigt, dass er besonders instruiert wurde, ist eine Initiative des SKF und der Importeure, nicht aber eine gesetzliche Vorgabe.
Der Verkauf von Feuerwerk im Inneren von Warenhäusern, an Ein- und Ausgängen sowie Durchgängen, die als Rettungswege in Frage kommen, ist verboten.
Seit 2003 muss jeder Feuerwerkartikel der Kategorien I, II und III von den Schweizer Behörden geprüft und zugelassen werden. Die BAM-Nummer erleichtert diese Zulassung, reicht aber nicht aus.
RE: Feuerwerk in anderen Ländern
in Sicherheit 22.08.2009 13:05von Feuerwerkmuseum • 26 Beiträge
Frankreich
Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden ?
14.07. und 31.12.
Verkaufszeiten:
Habe ich leider keine Angaben gefunden
Gesetzliche Regelungen:
Im Dekret 90-897 vom 01.10.1990, werden die Klasseneinteilung und die Genehmigung vorgeschrieben.
Verschiedene Erlasse bez. der Lagerung von pyrotechnischen Artikeln und der Ausbildung von Großfeuerwerkern (K4)
Das Dekret 99-766 vom 01.09.1999, welches Änderungen über die Beschriftung von Feuerwerkskörpern festlegt.
Genaue Inhalte sind hier nachzulesen : http://firework.online.fr/legislatio...ementation.php
Oder:
http://www.legifrance.gouv.fr
Klassifizierung:
K 1
3 Gramm max. Für Knallkörper
50 Gramm max. Für Wunderkerzen
10 Gramm max. für andere Feuerwerksköper
Es dürfen keine brennenden teile weiter als 0,5 m umhergeschleudert werden.
Auf dem Feuerwerkskörper muss folgendes stehen:
- Die Klasse
- Die Genehmigungsnummer
- Sicherheitsregeln
- Offizieller Name (z.B. Knallkörper mit Reibkopf)
- Kommerzieller Name (z.B. Harzer Knaller)
Verkauf an Minderjährige erlaubt !!
K 2
10 Gramm max. für Knallkörper
100 Gramm max. für andere Feuerwerkskörper
65 mm max. Kaliber bei Bomben
12 m minimale Effekthöhe
Auf dem Feuerwerkskörper muss folgendes stehen:
- Die Klasse
- Die Genehmigungsnummer
- Sicherheitsregeln
- Effekt
- Kommerzieller Name
- Die Aufschrift: Verkauf an Minderjährige verboten !
- Der Gebrauch muß gemäß den Sicherheitsregeln stattfinden.
Verkauf an Minderjährige verboten !!
K 3
45 Gramm max. Knallwirksatz bei Knallbomben (Titanium Salutes)
500 Gramm max. für andere Feuerwerkskörper
50 mm max. Kaliber für Knallbomben
105 mm max. Kaliber für andere Bomben
20 m minimale Effekthöhe
Auf dem Feuerwerkskörper muss folgendes stehen:
- Die Klasse
- Die Genehmigungsnummer
- Sicherheitsregeln
- Effekt
- Kommerzieller Name
- Die Aufschrift: Verkauf an Minderjährige verboten !
- Der Gebrauch muß gemäß den Sicherheitsregeln stattfinden.
Verkauf an Minderjährige verboten !!
K 4
Alles mit mehr pyrotechnischem Satz als 500 gr.
Größere Kaliber als 50 mm bei Knallbomben und 105 mm bei anderen Bomben.
Das Schießen eines Feuerwerks in dieser Kategorie erfordert die Anwesenheit wenigstens eines Feuerwerkers, der ein Zertifikat K4 besitzt.
Ein Feuerwerkskörper wird ebenfalls in Kategorie "K4" klassifiziert, wenn er in der Gesamtzahl mehr als 35 Kg Wirkstoffe enthält
Auf dem Feuerwerkskörper muss folgendes stehen:
- Die Klasse
- Die Genehmigungsnummer
- Sicherheitsregeln
- Effekt
- Kommerzieller Name
- Die Aufschrift: Verkauf an Minderjährige verboten !
- Der Gebrauch muß gemäß den Sicherheitsregeln stattfinden.
- Verkauf nur an Pyrotechniker mit den entsprechenden Papieren zur Verwendung
und dem Erwerb von Feuerwerkskörpern der Klasse K4
Feuerwerkskörper der Klassen K1 bis K3 unterliegen einer technischen Genehmigung, K4 nicht, muss aber trotzdem die obligatorischen Sicherheitstexte auf der Verpackung haben.
Die Klasse des Produktes und ihre Genehmigung wird nach Stellungnahme der Kommission der explosiven Substanzen bewilligt.
Sicherheitsabstände:
Hier einmal die für den Endverbraucher empfohlenen Sicherheitsabstände: Alle Steighöhen in Metern
Bomben:
K1,K2,K3 Kaliber*0,8
Blitzknall, K4= Kaliber*1
Rölis,
je nachdem ob Leuchtkugeln oder Bombetten Einstufung dort
Bombetten, Bats
Wie Bomben
Feuertöpfe
wie Bomben
Kometen, einzelne Leuchtkugeln
Kaliber * 0,5
Raketen
Je nach Formel auf 25, 50 oder 100 Meter runden wenn Steighöhe unter 100m, ansonsten exakt
K1 Steighöhe* 0,6
K2, K3 Steighöhe* 1
K4 Steighöhe * 1,5
Fontänen, Vulkane, Wasserfallbränder
Mindestens 15 Meter, bei Wind und abschließender Detonation (BK-Satz) jeweils Abstände verdoppeln
Sonnen
Kl K1-K3 steht auf der Packung (15m)
Kl K4 mindestens 50m wegen Durchzündungsgefahr
Sonstiges:
Ein Pyrotechniker muss mindestens 15 Tage vor dem Schießen eines Großfeuerwerkes (K4, oder Feuerwerk anderer Klassen mit einer pyrotechnischen Gesamtsatzmasse von mehr als 35 kg) davon Meldung an den jeweiligen Präfekt machen. Diese Meldung muss folgende Daten enthalten:
- Ort
- Datum
- Zeitplan des Schießens
- Name der ausführenden/leitenden Person
- Schema der Umsetzung
RE: Feuerwerk in anderen Ländern
in Sicherheit 22.08.2009 13:06von Feuerwerkmuseum • 26 Beiträge
Hallo,
möchte auch einen Beitrag zu Gesetzen in anderen Ländern beitragen.
Spanien
Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden ?
Habe ich leider keine Angaben gefunden. Sicher ist aber, dass in Valencia während der Fallas-Festlichkeiten Anfang März auch das Volk Feuerwerk abbrennen darf.
Verkaufszeiten:
Habe ich leider auch keine Angaben gefunden.
Gesetzliche Regelungen: Real Decreto 230/1998, de 16 de Febrereo, por el que se aprueba el Reglemento de explosivos
http://www.juridicas.com/base_datos/...t28.html#itc19
Instruccion tecnica complementaria numero 19
http://www.juridicas.com/base_datos/...0-1998.t1.html
Klassifizierung:
Clase I:
Feuerwerkskörper, deren Gefährlichkeit stark reduziert ist und deren Benutzung in einem begrenzten Gebiet und innerhalb von Gebäuden vorgesehen ist.
Clase II:
Feuerwerkskörper, deren Gefährlichkeit reduziert ist und deren Benutzung in begrenzten Gebieten an der freien Luft vorgesehen ist.
Clase III:
Feuerwerkskörper, mit mittlerer Gefährlichkeit deren Benutzung in begrenzten und offenen Gebieten an der freien Luft vorgesehen ist.
Clase IV:
Feuerwerkskörper, mit großer Gefährlichkeit, die ihrer Bestimmung nach nur von Profis verwendet werden dürfen.
Clase V:
für Landwirtschaft und Meterologie
a) Rauchkörper, Knallkörper und ähnliches (wahrscheinlich ähnlich unserer Vogelschreck?)
b) Wetterraketen zur Erlangung meterologischer Kenntnisse.
Clase VI:
Feuerwerkskörper zur Verwendung auf Schiffen, Landtransporten zur Auffindung vermisster Personen (Notsignale)
a) Schallsignale
b) Leuchtsignale
c) Rauchsignale
Clase VII:
Feuerwerkskörper zur Verwendung in der Marine
a) Rauchsignale
b) Leuchtsignale
c) Schallsignale
d) Tauwerfer etc.
Clase VIII:
Feuerwerkskörper zum Gebrauch beim Film, Theater und Spezialeffekten
Sicherheitsabstände: Hierzu wurden keine Angaben gefunden.
RE: Feuerwerk in anderen Ländern
in Sicherheit 22.08.2009 13:08von Feuerwerkmuseum • 26 Beiträge
Frankreich
Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden ?
14.07. und 31.12.
Verkaufszeiten:
Habe ich leider keine Angaben gefunden
Gesetzliche Regelungen:
Im Dekret 90-897 vom 01.10.1990, werden die Klasseneinteilung und die Genehmigung vorgeschrieben.
Verschiedene Erlasse bez. der Lagerung von pyrotechnischen Artikeln und der Ausbildung von Großfeuerwerkern (K4)
Das Dekret 99-766 vom 01.09.1999, welches Änderungen über die Beschriftung von Feuerwerkskörpern festlegt.
Genaue Inhalte sind hier nachzulesen : http://firework.online.fr/legislatio...ementation.php
Oder:
http://www.legifrance.gouv.fr
Klassifizierung:
K 1
3 Gramm max. Für Knallkörper
50 Gramm max. Für Wunderkerzen
10 Gramm max. für andere Feuerwerksköper
Es dürfen keine brennenden teile weiter als 0,5 m umhergeschleudert werden.
Auf dem Feuerwerkskörper muss folgendes stehen:
- Die Klasse
- Die Genehmigungsnummer
- Sicherheitsregeln
- Offizieller Name (z.B. Knallkörper mit Reibkopf)
- Kommerzieller Name (z.B. Harzer Knaller)
Verkauf an Minderjährige erlaubt !!
K 2
10 Gramm max. für Knallkörper
100 Gramm max. für andere Feuerwerkskörper
65 mm max. Kaliber bei Bomben
12 m minimale Effekthöhe
Auf dem Feuerwerkskörper muss folgendes stehen:
- Die Klasse
- Die Genehmigungsnummer
- Sicherheitsregeln
- Effekt
- Kommerzieller Name
- Die Aufschrift: Verkauf an Minderjährige verboten !
- Der Gebrauch muß gemäß den Sicherheitsregeln stattfinden.
Verkauf an Minderjährige verboten !!
K 3
45 Gramm max. Knallwirksatz bei Knallbomben (Titanium Salutes)
500 Gramm max. für andere Feuerwerkskörper
50 mm max. Kaliber für Knallbomben
105 mm max. Kaliber für andere Bomben
20 m minimale Effekthöhe
Auf dem Feuerwerkskörper muss folgendes stehen:
- Die Klasse
- Die Genehmigungsnummer
- Sicherheitsregeln
- Effekt
- Kommerzieller Name
- Die Aufschrift: Verkauf an Minderjährige verboten !
- Der Gebrauch muß gemäß den Sicherheitsregeln stattfinden.
Verkauf an Minderjährige verboten !!
K 4
Alles mit mehr pyrotechnischem Satz als 500 gr.
Größere Kaliber als 50 mm bei Knallbomben und 105 mm bei anderen Bomben.
Das Schießen eines Feuerwerks in dieser Kategorie erfordert die Anwesenheit wenigstens eines Feuerwerkers, der ein Zertifikat K4 besitzt.
Ein Feuerwerkskörper wird ebenfalls in Kategorie "K4" klassifiziert, wenn er in der Gesamtzahl mehr als 35 Kg Wirkstoffe enthält
Auf dem Feuerwerkskörper muss folgendes stehen:
- Die Klasse
- Die Genehmigungsnummer
- Sicherheitsregeln
- Effekt
- Kommerzieller Name
- Die Aufschrift: Verkauf an Minderjährige verboten !
- Der Gebrauch muß gemäß den Sicherheitsregeln stattfinden.
- Verkauf nur an Pyrotechniker mit den entsprechenden Papieren zur Verwendung
und dem Erwerb von Feuerwerkskörpern der Klasse K4
Feuerwerkskörper der Klassen K1 bis K3 unterliegen einer technischen Genehmigung, K4 nicht, muss aber trotzdem die obligatorischen Sicherheitstexte auf der Verpackung haben.
Die Klasse des Produktes und ihre Genehmigung wird nach Stellungnahme der Kommission der explosiven Substanzen bewilligt.
Sicherheitsabstände:
Hier einmal die für den Endverbraucher empfohlenen Sicherheitsabstände: Alle Steighöhen in Metern
Bomben:
K1,K2,K3 Kaliber*0,8
Blitzknall, K4= Kaliber*1
Rölis,
je nachdem ob Leuchtkugeln oder Bombetten Einstufung dort
Bombetten, Bats
Wie Bomben
Feuertöpfe
wie Bomben
Kometen, einzelne Leuchtkugeln
Kaliber * 0,5
Raketen
Je nach Formel auf 25, 50 oder 100 Meter runden wenn Steighöhe unter 100m, ansonsten exakt
K1 Steighöhe* 0,6
K2, K3 Steighöhe* 1
K4 Steighöhe * 1,5
Fontänen, Vulkane, Wasserfallbränder
Mindestens 15 Meter, bei Wind und abschließender Detonation (BK-Satz) jeweils Abstände verdoppeln
Sonnen
Kl K1-K3 steht auf der Packung (15m)
Kl K4 mindestens 50m wegen Durchzündungsgefahr
Sonstiges:
Ein Pyrotechniker muss mindestens 15 Tage vor dem Schießen eines Großfeuerwerkes (K4, oder Feuerwerk anderer Klassen mit einer pyrotechnischen Gesamtsatzmasse von mehr als 35 kg) davon Meldung an den jeweiligen Präfekt machen. Diese Meldung muss folgende Daten enthalten:
- Ort
- Datum
- Zeitplan des Schießens
- Name der ausführenden/leitenden Person
- Schema der Umsetzung
RE: Feuerwerk in anderen Ländern
in Sicherheit 22.08.2009 13:09von Feuerwerkmuseum • 26 Beiträge
Belgien
Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden?
Ganzjährig, Knallfeurwerk darf aber nur am 31.12 gezündet werden. Belgier benötigen zum Kauf von Böllern eine Genehmigung ihres Wohnortes.
Verkaufszeiten:
ganzjährig
Gesetzliche Regelungen:
Ministerieel besluit tot vaststelling van de bijzondere veiligheidsvoorschriften inzake feestvuurwerk bestemd voor particulieren, 03.02.2000 und der entsprechende Koninklijk besluit vom gleichem Datum
Quelle:
http://mineco.fgov.be (suche mit Stichwort Feuerwerk)
Klassifizierung:
A: Festfeurwerk
Verbundfeuerwerk ohne lauten Knall bis
250 g (Flash erlaubt)
Verbundfeuerwerk mit lautem Knall bis 150 g
(Flash erlaubt)
Jeder einzelne Knall (nicht Auftriebssatz sondern der Effekt) darf max. 2 g Knallsatz enthalten.
Fontänen und Bengalen bis 100 g
Raketen, Sonne und Römer bis 75 g (Flash
erlaubt)
Raketen mit lautem Knalleffekt: max. 50 g (Flash erlaubt)
Böller bis 2 g Flash
Knallketten bis 250 g insgesamt
B: Spektakelfeurwerk
Nur für Ausländer mit Händlerbescheinigung, Belgier nur mit Großfeuerwerksschein
Grundsätzlich ohne Satzbeschränkungen
Es gibt allerdings eine Beschränkung für Knallkörper. Diese dürfen max. 600 g Schwarzpulver oder 220 g PTS enthalten welches nicht stärker als kommerzieller 70 : 30 Blitzsatz ist.
C: Podiumfeurwerk
Entspricht der deutschen Klasse T1
Sicherheitsabstände:
keine Angaben gefunden
RE: Feuerwerk in anderen Ländern
in Sicherheit 22.08.2009 13:10von Feuerwerkmuseum • 26 Beiträge
Niederlande
Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden ?
31.12. von 10.00Uhr bis 01.01. 02.00 Uhr
Verkaufszeiten:
Drei Tage vor Silvester
Gesetzliche Regelungen:
Vuurwerkbesluit 2004 (ist zu finden auf
http://www.arjanuitman.com/vuurwerkbesluit2004.php
Klassifizierung:
Scherzfeuerwerk: ab 14 Jahren frei verkäuflich, das ganze Jahr über.
Consumentenfeurwerk:
Verkauf ab 16 Jahren.
Verbundfeuerwerk max. 200 g (Flash erlaubt)
Raketen max. 40 g
Knallketten bis 5000 Schuss.
Sicherheitsabstände:
Aufgrund des Enschedevorfalls werden immense Sicherheitsabstände verlangt.
Beschriftung:
Auf den FWK´s muß eine holländische Gebrauchsanweisung vorhanden sein. Ebenso eine Effektbeschreibung und der Hinweis „Bestimmt für Privatgebrauch“.
Außerdem die Gefahrenklasse (1.4G oder 1.4S), sowie Name, Handelsname, Name des Herstellers/Importeurs und die Artikelnummer.
In Böllern ist Flash verboten
Max. Lautstärke: 153 db (A)
Knallkörper mit Reibkopfzünder sind verboten
Schiessen von Pyrotechnischer Munition (PM1 und PM2) ist verboten
RE: Feuerwerk in anderen Ländern
in Sicherheit 22.08.2009 13:13von Feuerwerkmuseum • 26 Beiträge
Dänemark
Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden ?
31.12.
Verkaufszeiten:
ganzjährig
Quelle: http://www.retsinfo.dk
Klassifizierung:
Kategori I: Feuerwerk mit begrenztem Effekt. Erhältlich ab 15 Jahren
Kategori II: Feuerwerk zur Unterhaltung welches für den Gebrauch durch Nicht-professionelle Feuerwerker entwickelt wurde. Es muss eine BRS-Nummer (Beredskabsstyrelsens Godkendelsesnummer) tragen und eine dänische Gebrauchsanweisung. Außerdem müssen Angaben über Hersteller, Importeur und Händler auf dem FWK angegeben sein. Max. Satzmenge 50 g.
Erhältlich ab 18 Jahren.
Kategori III: Ausschließlich für den Gebrauch durch Profis. Auf dem FWK müssen Sicherheitsabstand und Mindestflughöhe angegeben sein. Außerdem Angaben über Hersteller, Importeur und Händler.
Kategori IV: Ausschließlich für den Gebrauch durch Profis vorbehalten.
Käuflich sind rund 2.500 Artikel. Verboten sind Knallkörper und Artikel deren einziger Effekt in einem „High sound“ besteht.
Sicherheitsabstände: Grundsätzlicher Sicherheitsabstand: 100 m
Bei Raketen zwischen 10 m und 200 m
Kommunalbehörden können den Abbrand untersagen wenn z.B. erhöhte Brandgefahr besteht.
Durch den in der BRS-Nummer enthaltenden Buchstaben, kann man das Herstellerland erkennen (z.B. T für Deutschland, DK für Dänemark oder RC für China).
RE: Feuerwerk in anderen Ländern
in Sicherheit 22.08.2009 13:14von Feuerwerkmuseum • 26 Beiträge
England
Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden ?
Ganzjährig, außer bei speziellen Umständen sollen Feuerwerke bis spätestens 23.00 Uhr beendet sein. Dies betrifft private Abbrenner wie auch Profesionelle
05.11. (Guy Fawkes day) und 31.12.
Verkaufszeiten: Ganzjährig
Quelle der gesetzlichen Bestimmungen:
British Standard for Fireworks (BS7114)
http://www.eig.org.uk
Klassifizierung:
Category 1: Indoor Firework
Zum Gebrauch in extrem kleinen Gebieten z.B. In Räumen
Category 2: Garden Firework
Zum Gebrauch in kleinen Gebieten z.B. Gärten
Category 3: Display Fireworks
Zum Gebrauch in offenen Gebieten z.B. Sportplätzen
Category 4:
Nur zum Gebrauch durch Professionelle Feuerwerker.
Sicherheitsabstände:
Bei Category 2: minimum 5 meter
Bei Category 3: minimum 25 meter
Sonstiges:
Der Standart BS 7114 bestimmt die Konstruktion, Ausführung, Beschriftung und Testkriterien für frei verkäufliches Feuerwerk.
In England verkäufliches Feuerwerk muß diesem Standart entsprechen und eine entsprechende Kennzeichnung aufweisen. Der Standart entspricht dem EU-Standart EN 14035.
Category 2: Vorgeschrieben ist eine Zündverzögerung zwischen 3 und 13 sekunden. Der Abfall darf nicht mehr als 3 Meter außerhalb einer Sicherheitsdistanz von 3 Metern niedergehen.
Fontänen: max. 10 – 40 sec. Brenndauer und max. 1 – 5 m Höhe
Römische Lichter: max 10-45 sec. Brenndauer und max. 10 – 50 m Höhe
Minen: max. 5-30 sec. Brenndauer und max. 5 bis 30 m Höhe
Sonnen: max. 20-30 sec. Brenndauer
Raketen: max 5-10 sec. Brenndauer und max. 30-60 m Höhe.
Wunderkerzen: max. 20 – 40 sec. Brenndauer
Category 3: Vorgeschrieben ist eine Zündverzögerung zwischen 5 und 15 sekunden. Der Abfall darf nicht mehr als 3 Meter außerhalb einer Sicherheitsdistanz von 20 Metern liegen.
Fontänen: max. 10-40 sec. Brenndauer und 1-5 m Höhe
Römische Lichter: max. 10-45 sec. Brenndauer und 20-120 m Höhe
Minen: max. 5-30 sec. Brenndauer und 5-50 m Höhe
Sonnen: max. 20-60 sek. Brenndauer
Raketen: max. 5-10 sec. Brenndauer und 40-120 m Höhe
Lanzen: max. 30-60 sec. Brenndauer
Wunderkerzen (nicht von Hand gehaltene): max. 30-60 sec. Brenndauer
Category 4: keine Begrenzungen
Eine spezielle Erlaubnis für Profis gibt es nicht. Der einzelne entscheidet in England quasi selbst, ob er Profi ist oder nicht. Eine Gesetzesänderung diesbezüglich ist aber geplant.
RE: Feuerwerk in anderen Ländern
in Sicherheit 22.08.2009 13:15von Feuerwerkmuseum • 26 Beiträge
Hallo,
ganz interessant, was andere Länder in Bezug auf feuerwerk für gesetze haben. Hier mal
Schweden
Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden?
01.05. und 31.12.
Verkaufszeiten: ganzjährig
Gesetzliche Regelungen:
keine so richtig gefunden suche aber noch weiter
Consumer articles: frei verkäuflich ab 18 Jahren. Der größte frei verkäufliche Feuerwerkskörper in Schweden ist ein fertiggeladenes Bombenrohr im Kaliber 100 mm.
154 products: Verkäuflich ab 18 Jahren mit Genehmigung. Diese stellt die lokale Polizeibehörde aus.
RE: Feuerwerk in anderen Ländern
in Sicherheit 22.08.2009 13:16von Feuerwerkmuseum • 26 Beiträge
Luxemburg
Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden?
Außerorts ganzjährig
Verkaufszeiten: ganzjährig
Gesetzliche Regelungen:
Es gigt zur Zeit keine gültige Rechtsvorschrift über die Klassifizierung von Feuerwerkskörpern. Allerdings gibt es für die Lagerung und den Verkaufsraum strenge Vorschriften.
Der Rest sind Richtlinien und besteht aus einer
1 : 1 Kopie vom Bundesgesetzblatt(altes Deutsche Kl. II Gesetz), Jahrgang 1991, Teil 1, Seite 196 und folgende.
Klassifizierung:
Keine, bzw. nur Richtlinien die sich im starken Maße an der Deutschen Regelung anlehnen.
Sicherheitsabstände: Entsprechend der Gebrauchsanweisung
Sonstiges:
Zum Erwerb und Abbrennen von Feuerwerk muß man volljährig (18 Jahre) sein.
In Luxemburg gibt es keine Ausbildungsstelle für Grossfeuerwerker. Man ist also auf eine Ausbildung in Deutschland (§ 20 SprengG) oder Frankreich (Certificat K4) angewiesen. In Luxemburg werden alle innerhalb der EU gültigen Befähigungsscheine anerkannt.
RE: Feuerwerk in anderen Ländern
in Sicherheit 22.08.2009 13:17von Feuerwerkmuseum • 26 Beiträge
Hallo liebes Feuerwerkmuseum,
Ihr habt hier eine tolle Seite. Ist mal ganz interessant zu erfahren, wie das mit dem Feuerwerk in anderen Ländern ist. Schön finde ich, sollte man mal Urlaub in den Ländern machen ( Silvester ) weiß man was man darf und was nicht.
Macht weiter so!!!!!!!
geschrieben von Sabine am 05.03.2009
RE: Feuerwerk in anderen Ländern
in Sicherheit 22.08.2009 13:18von Feuerwerkmuseum • 26 Beiträge
mein Beitrag
Tschechische Republik
Wann darf Feuerwerk abgebrannt werde?
Ganzjährig
Verkaufszeiten:
ganzjährig
Quelle:
O pyrotechnických výrobcích a zacházení s nimi
Český báňský úřad stanoví podle § 21 odst. 6 zákona České národní rady č.61/1988 Sb., o hornické činnosti, výbušninách o státní báňské správě ve znění zákona České národní rady č.542/1991 Sb.:
Klassifizierung:
Klasse I
Klasse II
Klasse III
Klasse IV
Sicherheitsabstände:
muß ich erst noch übersetzen
Klasse I und II dürfen ganzjährig abgebrannt werden. Ausgenommen sind hiervon spezielle Gebiete wie z.B. in der nähe von Krankenhäusern o.ä. Eine Besonderheit gibt es in der Hauptstadt. Hier darf Feuerwerk nur auf speziellen Plätze ganzjährig abgebrannt werden.
Klasse I darf an Personen die älter als 15 Jahre sind verkauft werden. Klasse II nur an Personen älter als 18 Jahre. Klasse III ist nur für Profis und Klassse IV für Profis mit einer unbegrenzten Erlaubnis.
Die Einteilung in die Klasse wird nicht ausschließlich durch die Satzmenge bestimmt, sondern auch von der Anzahl der Mörserrohre usw. Cakes mit mehr als 100 Rohre sind z.B. Klasse IV.
Frei verkäuflich für jedermann sind nur die Klassen I und II.
Für die Genehmigung der Klasse III ist ein einwöchiger Kurs nötig mit anschließendem Test. Für Klasse IV wird weiterhin ein Platz und eine Verkaufsgenehmigung gefordert. Anfangs ist die Genehmigung befristet. Nach mehreren Jahren wird eine unbefristete Genehmigung ausgestellt.
von Maik geschrieben 05.03.2009
RE: Feuerwerk in anderen Ländern
in Sicherheit 22.08.2009 13:29von Feuerwerkmuseum • 26 Beiträge
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